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Die Unfall-Pflegerente

Die noch recht unbekannte Unfallpflegerente verknüpft eine Unfallverletzungsfolge mit einer Pflegeversicherung, wobei es eine Art Invaliditätsrente darstellt. Die Voraussetzung ist allerdings nicht das Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades, sondern die Feststellung eines Pflegegrades. In der Regel bieten einige Versicher dies nur für Personen ab dem 50. Lebensjahr oder älter an. Ist das nicht eine Benachteiligung für alle anderen Personen? Besonders Kinder, oder risikoreichere Berufe, Hobbys oder Sportarten können ebenfalls ein erhöhtes Unfall-Risiko sein und nicht nur das Alter selbst. Richtig ist, das mit zunehmenden Alter das Unfallrisiko steigt, aber man sollte alle anderen Personengruppen diese Vorsorge nicht vorenthalten.

Besonderer Vorteil der Unfall-Pflegerentenversicherung ist für viele ältere Menschen, dass sie selbst mit Vorerkrankungen ein großes Risiko sehr preiswert absichern können. Eine Unfallpflegerente ist somit eine sehr günstige Art und Weise für einen Pflegefall durch einen Unfall vorzusorgen.

Für wen ist eine Unfall-Pflegerente geeignet

Grundsätzlich für jeden, die noch keine ausreichende Pflegevorsorge haben. Wer bereits eine Unfallversicherung hat mit einer Unfall-Rente abgeschlossen hat, sollte auch prüfen, ob bereits die Unfall-Pflegerente mitversichert ist, da sie in der Regel keinen Cent mehr kosten sollte. Viele Versicherer werben ihre Unfall-Pflegerenten für die „Best Ager“ Generation, also ab 50, 55 oder 60. Lebensjahr. Richtig ist, dass besonders mit steigendem Alter die Risiken sich erhöhen. Koordinierungsprobleme und schwächelnde Gliedmaßen können schnell zum Stolpern und zu einem Unfall führen. Und aufgrund der nachlassenden Knochen-, Muskel- und Gewebestärke sind die Unfallfolgen oft erheblicher als bei jungen Menschen. Aber warum soll man andere Personen ausschließen oder für unwichtiger erachten? Besonders heranwachsende Kinder proben sich im Sport und Risiko aus. Es gibt Berufe die risikoreich sind (Polizei, Dachdecker, Gerüstbauer usw.), aber auch Sportarten z.B. das Radrennen und Ballsportarten sind sehr risikoreich. Es ist also bei der Tarifauswahl darauf zu achten, ab und bis zu welchem Alter der Versicherer auch eine Unfall-Pflegerente anbietet und versichert. Zu beachten ist für junge Leute, eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber kann eine sehr gute Ergänzung sein.

Der Unterschied zwischen einer Unfall-Rente und Unfall-Pflegerente

Die Unfall-Rente

Eine Unfall-Pflegerente ist nicht mit der Unfall-Pflegerente zu vergleichen. Eine Unfall-Rente zahlt nur ab einem Mindestinvaliditätsgrad, in der Regel erst ab 50%. Der Invaliditätsgrad ist schwer zu erreichen, insbesondere dann, wenn Krankheiten oder Gebrechen mit ursächlich waren und wenn laut Versicherungsbedingungen nur bis zu 25% auf eine Mitwirkung von Krankheiten verzichtet wird (es gibt aber auch andere Regelungen bis zu 100% Verzicht). Unfall-Renten sind alleine betrachtet also eher bedenklich zu werten und sind gut bei besonders schweren Unfällen.   

Anspruchszeitraum
Ein weiterer Unterschied ist die Defintion über den Zeitraum. Bei der Unfallrente muss dauerhaft ein Invaliditätsgrad von 50% bestehen, das bedeutet drei Jahre.

Die Unfall-Pflegerente

Eine sehr gute Alternative bzw. Lösung kann eine Unfall-Pflegerente sein und unterscheidet sich von der Unfall-Rente darin, das ein lebenslang finanzieller Schutz bei einem festgestellten unfallbedingten Pflegegrad 2 besteht und eine Teil oder die voll versicherte Rente gezahlt wird (je nach Anbieter unterschiedlich). Die versicherbare Höhe ist sehr unterschiedlich. Einige Versicherer bieten max. nur 500 Euro an, andere das Vielfache davon. Bei einigen Tarifen gibt es Besonderheiten, z.B. wenn die Unfall-Pflegerente mindestens 36 Monate lang bezogen wurde, wird sie auch bei Wegfall des Pflegegrades weiter gezahlt. Aber Achtung, nicht immer erfüllen diese Tarife auch alle weiteren wichtigen Merkmale (Definitionen, Obliegenheiten, Ausschlüsse,..) positiv.

Anspruchszeitraum
Bei der Unfall-Pflegerente muss der Nachweis laut SGB vorliegen, laut § 14 SGB ist somit nur ein Zeitraum von 6 Monaten erfüllt sein (also nicht dauerhaft, drei Jahre).


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